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2021: Aus- und Umbau Feuerwehrhaus - Update1 Bild

2019: Pkw gegen Lkw, Münchendorferstraße

2016: Auspumparbeiten Münchendorferstraße Bild

2013: Oberleitung der Badner Bahn abgerissen

2013: Person in Aufzug eingeschlossen

2011: TUS- Fehlalarm Du Pont Werk 1

2010: TUS-Alarm bei Caritas Seniorenheim

2010: Brandsicherheitswache in der Sporthalle

2010: Person in Aufzug eingeschlossen

2009: Alarmierung zu einer Hilfeleistung in der Hauptstraße; letztlich war kein Einsatz erforderlich.

2007: TUS-Alarm bei Firma Brenntag

2007: TUS-Alarm bei Firma TNT

Wastl


EVN


kabelplus


RRB Moedling


V E R A N S T A L T U N G E N

Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen müssen z. T. recht strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im untenstehenden Überblick finden Sie lediglich A u s z ü g e der wichtigsten Bestimmungen - vor allem hinsichtlich des Brandschutzes - in stark gekürzter Form! Den vollen Wortlaut aller Regelungen finden Sie vor allem im Veranstaltungsgesetz sowie in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen, die als Quellen dienten:

Inhalt:

  1. Anmeldung / Bewilligung / Untersagung
  2. Pflichten des Veranstalters
  3. Veranstaltungsorte
  4. Dekoration
  5. Brandsicherheitswachen

Für den kompletten Inhalt bitte das PDF herunterladen!


Aktualisiert: 03.03.2021