Was geschah am 15.06 ?
2023: Türöffnung - Eichkogelstraße

2023: Technische Hilfeleistung/Unterstützung der FF Gumpoldskirchen

2019: Absicherung nach Autopanne - A2 Richtung Graz

2019: VU B17/Gumpoldskirchnerstraße mit mehreren verletzten Personen Bild

2019: Bezirksfeuerwehrleistungsbewerbe der Feuerwehrjugend und Aktivmannschaft Bild

2019: Sturmschaden, Ast droht abzustürzen Neudorferstraße

2012: Bezirksfeuerwehrjugendlager Bild

2011: TUS-Alarm Firma Fahrzeugbedarf Kotz u. Co

2007: Brandsicherheitswache

2004: Brand in Müllumladestation Bild

Waldbrand
Wastl


EVN


kabelplus


RRB Moedling


V E R A N S T A L T U N G E N

Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen müssen z. T. recht strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im untenstehenden Überblick finden Sie lediglich A u s z ü g e der wichtigsten Bestimmungen - vor allem hinsichtlich des Brandschutzes - in stark gekürzter Form! Den vollen Wortlaut aller Regelungen finden Sie vor allem im Veranstaltungsgesetz sowie in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen, die als Quellen dienten:

Inhalt:

  1. Anmeldung / Bewilligung / Untersagung
  2. Pflichten des Veranstalters
  3. Veranstaltungsorte
  4. Dekoration
  5. Brandsicherheitswachen

Für den kompletten Inhalt bitte das PDF herunterladen!


Aktualisiert: 03.03.2021