Chronik
Was geschah am 06.06 ?
2022: TUS Alarm Industirestraße

2019: Fahrzeugbergung B17 Bild

2018: Binden einer Ölspur Industriestraße

2017: Sturmschaden / Möllersdorferstraße / Baustellenzäune auf Fahrbahn gestürzt

2016: Türöffnung Unfall in Wohnung bei Ausfahrt Storno durch Polizei

2014: Bahndammbrand Bild

2013: Bioversaltransport nach Tulln für Hochwassergebiete

2008: TUS-Alarm bei Firma Brenntag

2008: TUS-Alarm bei Firma Brenntag

2007: PKW - ortsverändern

2006: TUS-Alarm bei Firma Brenntag

Waldbrand
Wastl


EVN


kabelplus


RRB Moedling


V E R A N S T A L T U N G E N

Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen müssen z. T. recht strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im untenstehenden Überblick finden Sie lediglich A u s z ü g e der wichtigsten Bestimmungen - vor allem hinsichtlich des Brandschutzes - in stark gekürzter Form! Den vollen Wortlaut aller Regelungen finden Sie vor allem im Veranstaltungsgesetz sowie in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen, die als Quellen dienten:

Inhalt:

  1. Anmeldung / Bewilligung / Untersagung
  2. Pflichten des Veranstalters
  3. Veranstaltungsorte
  4. Dekoration
  5. Brandsicherheitswachen

Für den kompletten Inhalt bitte das PDF herunterladen!


Aktualisiert: 03.03.2021