Chronik
Was geschah am 30.05 ?
2017: Tierrettung - Schlange im Müllraum / Neudorferstraße 2A

2016: Brandgeruch im Stiegenhaus Roggengasse 7

2015: Jugendbetreuer Thomas Zazel unter der Haube! Bild

2013: Sturmschaden Umgestürzter Bauzaun R4G Bild

2012: Kleinbrand in der Eichkogelstraße Bild

2012: Fahrzeugbergung Laxenburger Straße Bild

2011: Ölspur Dr.-Karl-Renner-Straße

2009: Brandsicherheitswache beim Kids Blue Bowl (1. SVG)

2009: PKW Bergung B17 - Mödlingerstraße

2009: Tresorbergung in den Weinbergen

2007: Sturmeinsatz auf der Industriestraße: Baum liegt quer über die Fahrbahn Bild

2003: PKW stürzt in den Rinketeich - Bergung mit Unterstützung der Tauchgruppe Süd Bild

Waldbrand
Wastl


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RRB Moedling


Skylaternen/Himmelslaternen

 

Gemäß einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ist das In-Verkehr-Bringen von Himmelslaternen – oft auch als Wunschlaternen, Skylaternen oder Glücksballone bezeichnet – verboten!


In einer Presseaussendung des BMASK wird u. a. darauf hingewiesen, dass mit diesen Mini-Heißluftballonen eine offene Flamme - gänzlich ungesteuert - auf die Reise geschickt wird, was wegen der großen Flughöhen und Reichweiten eine massive Brandgefahr darstellt. Wunschlaternen können beim Aufstieg z. B. an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße im Flug Feuer fangen und abstürzen oder auch nach der Landung - wenn der Brenner nicht völlig erloschen ist oder nachglüht - noch einen Wald- oder Flurbrand verursachen. Zudem führen Wunschlaternen vor allem bei den beliebten Massenstarts zu einer Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs und können beim Niedersinken auf Straßen den Autoverkehr irritieren. Die bei den meisten Wunschlaternen vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen, zudem auch eine beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das Konsumentenschutzministerium auf die erheblichen Gefahren von Wunschlaternen aufmerksam.



Aktualisiert: 03.03.2021