Skylaternen/Himmelslaternen
Gemäß einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ist das In-Verkehr-Bringen von Himmelslaternen – oft auch als Wunschlaternen, Skylaternen oder Glücksballone bezeichnet – verboten!
Aktualisiert: 03.03.2021 |