GRILLEN - LAGERFEUER – BRAUCHTUMSFEUER
Grundsätzlich sind Grill-, Lager und Brauchtumsfeuer erlaubt - allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen bzw. Einschränkungen: 1. WANN und WO GELTEN VERBOTE ?
Ob die Waldbrandverordnung in Kraft ist, ersehen Sie u.a. aus dem Aushang in den Schaukästen beim Feuerwehrhaus und beim Rathaus. Auskunft erhalten Sie auch bei Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde oder Feuerwehr.
(Fällt der 21. Juni oder der 21. Dezember auf einen Samstag, gilt als nachfolgender Sonntag der 29. Juni bzw. der 29. Dezember) 2. Welche MATERIALIEN dürfen verwendet werden?
3. Folgende SICHERHEITSVORKEHRUNGEN sind jedenfalls einzuhalten
Im dicht verbauten Wohngebiet sind daher Elektro- oder Gasgriller vorzuziehen, wenn eine rauchfreie Feuerführung aufgrund der vorhandenen Materialien oder Fähigkeiten nicht möglich ist. Ein fachgerechtes Grillen ist jedenfalls als ortsüblich anzusehen.
In den vergangenen Jahren waren allein in Guntramsdorf mehrere Feuerwehreinsätze (u. a. auch ein Wohnhausbrand) auf unsachgemäß entsorgte Grillkohle zurückzuführen ! 4. MELDEPFLICHT ?
Für Guntramsdorf (und den ganzen Bezirk Mödling) ist das die:
Obige Regeln ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002155
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000728
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001094
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001294
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40045307 Aktualisiert: 03.03.2021 |