Was geschah am 19.07 ?
2023: Gehweg auf Brücke über den Krottenbach eingebrochen Bild

2023: Vogel in Dachrinne verfangen, Johann Strauß Gasse

2021: PKW Bergung nach Auffahrunfall / Kreuzung B17-Viaduktstraße

2021: PKW gegen Hausmauer geprallt /Möllersdorferstraße Bild

2020: Keller unter Wasser, am Aignerteich

2019: Fassadenbrand Spechtgasse Bild

2019: Schlange im Wohnzimmer

2018: Tierrettung - Schlange im Verladehof

2017: Türöffnung Hauptstraße 57

2017: Person in Aufzug eingeschlossen - Eggendorfergasse

2016: Türöffnung, Mödlingerstraße Bild

2016: TUS - Fehlalarm Firma Grimme Laxenburger Straße

2016: TUS-Täuschungsalarm R4G Bauteil 1

2013: Türöffnung, Unfall in Wohnung, Europahof

2012: Benzingeruch in Tiefgarage Neudorferstraße

2009: Müllcontainerbrand in der Berta-von-Suttner-Gasse

Waldbrand
Wastl


EVN


kabelplus


RRB Moedling


FEUERWERKE

Das Pyrotechnikgesetz 2010 teilt pyrotechnische Gegenstände entsprechend ihrer Verwendungsart, ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels in verschiedene Kategorien ein:

Die Verwendung und der Besitz unterliegen nicht nur Altersbeschränkungen, sondern ist durch verschiedenste Verbote eingeschränkt. Je nach Kategorie müssen auch Fach- und Sachkenntnisse nachgewiesen werden.

Ganz generell gelten für  a l l e  pyrotechnischen Gegenstände folgende Bestimmungen und Verbote:

In der folgenden Aufstellung wird nur auf die Bestimmungen und Verbote für die Kategorie F und T eingegangen.

Kategorie F:
Pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke (Feuerwerkskörper)

F1

Beschreibung:
Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässig-baren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.
Beispiele:
Rauch- und Blitzkugeln, Bengalhölzer, Knallerbsen, Tortensprüher, Tischfeuerwerk, Party-Popper, Wunderkerzen, Bodenfeuerwirbel, Kinderfackeln, Handfontänen, Knatterfontänen
Altersbeschränkung: ab 12 Jahre
Berechtigung: Keine besonderen Bestimmungen
Verwendung:
Dürfen nur einzeln angezündet werden; Verbot der gemeinsamen Anzündung, des sog. „Bündelns“.

F2

Beschreibung:
Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.
Beispiele:
Vulkane, Batteriefeuerwerk, Sonnen(Feuerräder), Feuerwerksraketen, Fontänen, Römische Lichter, Knallfrösche, Knallkörper
Altersbeschränkung: ab 16 Jahre
Berechtigung: Keine besonderen Bestimmungen
Verwendung: In geschlossenen Räumen und im Ortsgebiet nicht zulässig!
(Ausnahmen können bewilligt werden).

F3

Beschreibung:
(Professionelle) Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
Altersbeschränkung: ab 18 Jahre
Berechtigung:
Sachkunde (Pyrotechnikausweis) erforderlich; Erwerb, Besitz und Verwendung nur mit behördlicher Bewilligung

F4

Beschreibung:
(Professionelle) Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
Altersbeschränkung: ab 18 Jahre
Berechtigung:
Fachkenntnisse (Pyrotechnikausweis) erforderlich; Erwerb, Besitz und Verwendung nur mit behördlicher Bewilligung

 

Kategorie T
Pyrotechnische Gegenstände für Bühnen und Theater

T1

Beschreibung:
Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die eine geringe Gefahr darstellen.
Altersbeschränkung: ab 18 Jahre
Berechtigung: keine besonderen Bestimmungen

T2

Beschreibung:
Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die nur von Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden dürfen.
Altersbeschränkung: ab 18 Jahre
Berechtigung:
Fachkenntnisse (Pyrotechnikausweis) erforderlich; Erwerb, Besitz und Verwendung nur mit behördlicher Bewilligung

Quellen:

Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerke der Kategorien F1 und F 2

Aktualisiert: 03.03.2021