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2019: Pkw gegen Lkw, Münchendorferstraße

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2013: Oberleitung der Badner Bahn abgerissen

2013: Person in Aufzug eingeschlossen

2011: TUS- Fehlalarm Du Pont Werk 1

2010: Brandsicherheitswache in der Sporthalle

2010: Person in Aufzug eingeschlossen

2010: TUS-Alarm bei Caritas Seniorenheim

2009: Alarmierung zu einer Hilfeleistung in der Hauptstraße; letztlich war kein Einsatz erforderlich.

2007: TUS-Alarm bei Firma TNT

2007: TUS-Alarm bei Firma Brenntag

Wastl


EVN


kabelplus


RRB Moedling


+++ACHTUNG EXTREME WALDBRANDGEFAHR+++ (08.08.2015)

+++ACHTUNG EXTREME WALDBRANDGEFAHR+++

Auf Grund der noch immer anhaltenden extremen Hitze und fehlender Niederschläge weisen wir auf die akute Waldbrandgefahr und die damit verbundene Waldbrandverordnung der BH Mödling hin!! Dies gilt natürlich auch für Wiesen und Felder. Deshalb bitte auf keinen Fall Zigaretten achtlos wegwerfen. Auch nicht aus dem Auto!!! DANKE

Auszug aus der Waldbrandverordnung:

V E R O R D N U N G

Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975 zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:

Im Bereich des Waldes und seinem unmittelbaren Gefährdungsbereich ist das Entzünden von Feuer verboten.

Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie
Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben
(Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.


Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.

Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw. der Polizei (Notruf 133) zu melden.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Grasflächen mit hoch wachsenden Gräsern ist verboten.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.


Hier ein nützlicher Link der ZAMG zu den Warnstufen der Waldbrandgefahr:

ZAMG