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Baumschneiden

Immer wieder wird an uns das Ersuchen herangetragen, Bäume umzuschneiden oder zumindest teilweise zu stutzen. Dabei stehen wir aber immer wieder vor folgenden zwei Szenarien:

SZENARIO 1

Es weht gerade starker Sturm – ein Baum droht umzustürzen oder Äste drohen abzubrechen. Doch gerade in dieser Situation den Ast/Baum zu schneiden, ist oft unmöglich! Es wäre verantwortungslos, bei hohen Windgeschwindigkeiten jemanden auf eine Leiter zu schicken, um in großer Höhe Äste abzuschneiden. Auch das Umschneiden eines ganzen Baumes ist in diesen Situationen meist umöglich bzw. mit großem Risiko verbunden. Daher bleibt der Feuerwehr als einzige Sicherungsmaßnahme oft nur, den gefährdeten Bereich abzusperren oder das bedrohte Objekt zu evakuieren, sodaß zumindest die Gefahr für Menschen ausgeschaltet werden kann.

SZENARIO 2

Es herrscht Windstille – und uns erreicht das Ersuchen, den Baum/Ast um- bzw. abzuschneiden. In diesem Falle besteht allerdings absolut keine Gefahrensituation. Dies stellt daher keine Aufgabe für die Feuwerwehr dar, denn es kann ohne großen Zeitdruck eine einschlägige Fachfirma beauftragt werden.

Sollten Bäume schon älter sein, entwickelt sich die Gefahr, dass morsche Äste abbrechen und Menschen oder Objekte gefährden könnten, mit Sicherheit nicht von „heute auf morgen“. So gehen also die Argumente „Es könnten ja beim nächsten Sturm die morschen Äste abbrechen“ oder „Der Baum wackelt schon“ ins Leere – denn schon längst hätte man eine einschlägige Fachfirma mit der Beseitigung der Missstände beauftragen können.

Obwohl es oft so aussieht, ist die Feuerwehr keine „Firma“ zur Behebung von „Notfällen aller Art“. Aufgabe der Feuerwehr ist es lediglich, bei „Gefahr in Verzug“ einzuschreiten, d.h. es muss eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für Menschen, Tiere oder größere Sachwerte bestehen!

Wir ersuchen also um Verständnis dafür, dass

  1. bei unmittelbar vorliegender „Gefahr im Verzug“ d. h. also während des Sturmereignisses, ein Kürzen bzw. Schneiden von Bäumen oder großer Äste kaum möglich ist und
  2. wir in „Friedenszeiten“ derartige Arbeiten grundsätzlich nicht übernehmen!

Wir empfehlen Ihnen daher dringend , rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Bäume ordentlich „gepflegt“ werden, sodass im Falle eines Sturmereignisses die o.a. Probleme erst gar nicht auftreten können – denn, wie schon gesagt: im Anlassfall (also während eines Sturms) ist es praktisch unmöglich, Äste oder Bäume zu schneiden und somit den zu befürchtenden Schaden (an Objekten) zu verhindern!

Für Baumschnittarbeiten aller Art empfehlen wir Ihnen, sich an einschlägige Fachfirmen zu wenden.

Hier eine kleine Auswahl:

Ing. Brigitte Dunkl
Gartengestaltung
2353 Guntramsdorf,
Finkengasse 13

Tel: 02236/53792
Mobil: 0664 / 3077410

Fa. Paul Ragats
2353 Guntramsdorf
Josefigasse 11

Tel: 02236 / 54872

Fa. Thomas Haderer
2353 Guntramsdorf
Neudorferstraße 99

Tel: 0699 128 18 755
Web: www.gartenbaumpflanzen.at

Trumauer Kommunal GmbH
2521 Trumau
Rathaus, Kirchengasse 6

Tel: 02253 / 6245-300

Gartenbau - Gartenpflege -
Baumrodung - Huber
2534 Alland
Gewerbestraße 619

Mobil: 0664 / 131 88 81
Web: www.gartenpflege-huber.at

Fa. Blitzprofis.at
2500 Baden
Ludwig Anzengruber-Straße 5/6/2

Tel: 02252 / 206 986
Web: www.blitzprofis.at

 



Aktualisiert: 03.03.2021