Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
– jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
– das Rauchen sowie
– das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
– die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Laut Bezirkshauptmannschaft können Übertretungen dieser Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- bestraft werden.
Wenn Sie einen Waldbrand sehen, wählen Sie den Feuerwehrnotruf 122!
Waldbrandverordnung > Gesamter Wortlaut
Aktuelle Waldbrandgefahr:
https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis_current_situation/
