Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)

– jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,

– das Rauchen sowie

– das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und

– die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Laut Bezirkshauptmannschaft können Übertretungen dieser Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- bestraft werden.

Wenn Sie einen Waldbrand sehen, wählen Sie den Feuerwehrnotruf 122!

 

Waldbrandverordnung > Gesamter Wortlaut  

Aktuelle Waldbrandgefahr:

https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis_current_situation/