Was geschah am 26.04 ?
2016: Brennender Sattelaufleger A2 - Unterstützung FF Wiener Neudorf Bild

2015: J. Straussgasse - Schlange in Haus

2014: VERHALTEN IM BRANDFALL Bild

2013: TUS Täuschungsalarm Du Pont Werk 1

2013: Fahrzeugbrandübung der Feuerwehrjugend Bild

2013: Wassergebrechen Pumpstation Neudorferstraße

2011: TUS-Alarm Fa. TNT Logistik Austria, Industriestrasse

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V E R A N S T A L T U N G E N

Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen müssen z. T. recht strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im untenstehenden Überblick finden Sie lediglich A u s z ü g e der wichtigsten Bestimmungen - vor allem hinsichtlich des Brandschutzes - in stark gekürzter Form! Den vollen Wortlaut aller Regelungen finden Sie vor allem im Veranstaltungsgesetz sowie in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen, die als Quellen dienten:

Inhalt:

  1. Anmeldung / Bewilligung / Untersagung
  2. Pflichten des Veranstalters
  3. Veranstaltungsorte
  4. Dekoration
  5. Brandsicherheitswachen

Für den kompletten Inhalt bitte das PDF herunterladen!


Aktualisiert: 03.03.2021