Was geschah am 19.07 ?
2023: Vogel in Dachrinne verfangen, Johann Strauß Gasse

2023: Gehweg auf Brücke über den Krottenbach eingebrochen Bild

2021: PKW Bergung nach Auffahrunfall / Kreuzung B17-Viaduktstraße

2021: PKW gegen Hausmauer geprallt /Möllersdorferstraße Bild

2020: Keller unter Wasser, am Aignerteich

2019: Fassadenbrand Spechtgasse Bild

2019: Schlange im Wohnzimmer

2018: Tierrettung - Schlange im Verladehof

2017: Person in Aufzug eingeschlossen - Eggendorfergasse

2017: Türöffnung Hauptstraße 57

2016: TUS - Fehlalarm Firma Grimme Laxenburger Straße

2016: TUS-Täuschungsalarm R4G Bauteil 1

2016: Türöffnung, Mödlingerstraße Bild

2013: Türöffnung, Unfall in Wohnung, Europahof

2012: Benzingeruch in Tiefgarage Neudorferstraße

2009: Müllcontainerbrand in der Berta-von-Suttner-Gasse

Waldbrand
Wastl


EVN


kabelplus


RRB Moedling


Skylaternen/Himmelslaternen

 

Gemäß einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) ist das In-Verkehr-Bringen von Himmelslaternen – oft auch als Wunschlaternen, Skylaternen oder Glücksballone bezeichnet – verboten!


In einer Presseaussendung des BMASK wird u. a. darauf hingewiesen, dass mit diesen Mini-Heißluftballonen eine offene Flamme - gänzlich ungesteuert - auf die Reise geschickt wird, was wegen der großen Flughöhen und Reichweiten eine massive Brandgefahr darstellt. Wunschlaternen können beim Aufstieg z. B. an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße im Flug Feuer fangen und abstürzen oder auch nach der Landung - wenn der Brenner nicht völlig erloschen ist oder nachglüht - noch einen Wald- oder Flurbrand verursachen. Zudem führen Wunschlaternen vor allem bei den beliebten Massenstarts zu einer Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs und können beim Niedersinken auf Straßen den Autoverkehr irritieren. Die bei den meisten Wunschlaternen vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen, zudem auch eine beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das Konsumentenschutzministerium auf die erheblichen Gefahren von Wunschlaternen aufmerksam.



Aktualisiert: 03.03.2021