Was geschah am 09.05 ?
2022: Schweres ZUGSUNGLÜCK in Münchendorf Bild

2022: Kleintransporter gegen Aspangbahn Bild

2015: Türöffnung unklare Lage Einsatz nicht notwendig

2013: Tierrettung, Vogel in Kamin

2013: TUS Fehlalarm Du Pont Werk 1

2012: Keltengasse: Mini-Bagger droht in Wr. Neustädter Kanal zu stürzen Bild

2009: Florianifeier Bild

Wastl


EVN


kabelplus


RRB Moedling


HEIMBRANDMELDEANLAGEN

Von verschiedenen Herstellern werden oft sogenannte „Heimbrandmeldeanlagen“ angeboten. Dabei handelt es sich meist um vernetzte Heimrauchmelder, verbunden mit einer „Zentrale“, die den Alarm an externe Stellen (eine oder mehrere Telefon- bzw. Handynummern) weiterleitet.
Doch bitte beachten Sie:
Die Anschaltung einer „Heimbrandmeldeanlage“ an die Notrufnummer der Feuerwehr ist nícht gestattet!

Zu Ihrer Information:
Da derartige Anlagen nicht die strengen Bedingungen von „echten“ Brandmeldeanlagen (wie sie in Betrieben zu finden sind) erfüllen, bietet selbst ein (widerrechtlich) an die Alarmzentrale der Feuerwehr weitergeleiteter Alarm keine Garantie, dass die Feuerwehr auch tatsächlich alarmiert wird!
Verkürzt erklärt: Diese Anlagen können nicht erkennen, ob der Notruf von einem Disponenten entgegengenommen wird, oder ob der Anruf – auf Grund der gleichzeitigen Entgegennahme anderer Notrufe – in einer „Warteschleife“ landet. Die Anlage spult daher in einem solchen Fall trotzdem den gespeicherten Text ab, der allerdings von niemandem gehört wird!

Es spricht aber nichts dagegen, dass Sie die Anlage so programmieren, dass ein allfälliger Alarm auf Ihr Handy oder das einer Person ihres Vertrauens geleitet wird.
Überlegen Sie sich für den Fall der Fälle ihre „persönliche Notfallorganisation“, wobei es deren wichtigstes Ziel sein muss, das gewaltlose Betreten der Wohnung bzw. des Hauses für eine Nachschau zu ermöglichen! Im Alarmfall dann vom Urlaubsort oder von sonst wo die Feuerwehr mit der Meldung „Bei mir brennt es vielleicht!“ anzurufen, ist jedenfalls keine Lösung. Denn die Feuerwehr steht dann vor verschlossenen Türen und hat nur zwei Möglichkeiten:
a) Gewaltsames Eindringen in das Objekt unter Anrichtung von Schaden (Einschlagen einer Fensterscheibe, Beschädigung der Eingangstüre etc.), um einen allfälligen Entstehungsbrand rasch in den Griff zu bekommen und größeren (Brand)Schaden zu verhindern, oder
b) zu versuchen, wenn möglich durch Fenster oder Balkontüren zu erkennen, ob im Inneren des Gebäudes Rauchentwicklung oder sonstige Anzeichen eines Brandes zu bemerken sind, mit dem Risiko, einen Entstehungsbrand im uneinsehbaren Bereich nicht zu entdecken.

Vermutlich hätten Sie wenig Freude, wenn Sie nach Hause kommen und eine eingeschlagene Fensterscheibe oder zerstörte Eingangstüre vorfinden, die die Feuerwehr bei der Suche nach einem vermeintlichen Brand ruiniert hat. Kommt es aber auf Grund eines nicht erkannten Entstehungsbrandes zu einem größeren Brandschaden, wird mit Sicherheit – und auch mit gewisser Berechtigung – der Vorwurf erhoben, die Feuerwehr hätte nicht gründlich genug nachgesehen.

Tipps zur Schadensvermeidung bei Alarm durch Heimbrandmeldeanlagen

  • Sorgen Sie für eine Notfallorganisation, die sicherstellt, dass im Alarmfall rasch ein Schlüssel zur Wohnung bzw. zum Haus zur Verfügung steht.
  • Schreiben Sie auf ihr Türschild bzw. die Glocke den vollständigen Namen (Vor- und Zuname). So können wir u. U. Ihre Telefonnummer eruieren!
  • Hinterlassen Sie bei einem oder mehreren Nachbarn ihre Handynummer unter der Sie üblicherweise erreichbar sind!


Aktualisiert: 03.03.2021