Außergewöhnliches Totengedenken sowie Mitgliederversammlung aufgrund der COVID19-Maßnahmen (01.11.2020) |
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Die jährliche, aufgrund des NÖ Feuerwehrgesetzes verpflichtende Mitgliederversammlung findet normalerweise im März statt und wurde zum damaligen Zeitpunkt wegen der Maßnahmen rund um das Coronavirus auf unbestimmte Zeit verschoben. |
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