Bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen müssen z. T. recht strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im untenstehenden Überblick finden Sie lediglich A u s z ü g e der wichtigsten Bestimmungen – vor allem hinsichtlich des Brandschutzes – in stark gekürzter Form! Den vollen Wortlaut aller Regelungen finden Sie vor allem im Veranstaltungsgesetz sowie in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen, die als Quellen dienten:
- NÖ. Veranstaltungsgesetz
- NÖ. Feuerwehrgesetz (§7 und §8)
- Verordnung der NÖ. Landesregierung über Materialien zum Ausschmücken von Räumen für Veranstaltungen und Festlichkeiten“
- Verordnung der NÖ. Landesregierung über leicht entzündliche, zündschlagfähige und schwer löschbare Stoffe
Inhalt:
- Anmeldung / Bewilligung / Untersagung
- Pflichten des Veranstalters
- Veranstaltungsorte
- Dekoration
- Brandsicherheitswachen
Für den kompletten Inhalt bitte das PDF herunterladen!
Aktualisiert: 03.03.2021