SPENDEN AN FREIWILLIGE FEUERWEHREN SIND VON DER STEUER ABSETZBAR

 

Für Privatpersonen gilt:

  • Die Meldung ans Finanzamt wird (im Zuge der sog. „antragslosen Veranlagung“) von der Feuerwehr durchgeführt!
  • Die Meldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie uns Ihren korrekten Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum bekanntgeben!
  • Anonyme Spenden sind nicht von der Steuer absetzbar! 

 

Achtung! 

  • Der Name muss mit jenem im Meldezettel bzw. Melderegister e x a k t übereinstimmen! Also z. B. nicht Hans statt Johann, Evamaria statt Eva-Maria oder Susanne statt Susanna.
  • Falls Sie die Spende von der Steuer absetzen wollen muss bei Einzahlung mittels Zahlschein ein separater Zahlschein (mit einem Feld für das Geburtsdatum) verwendet werden.
  • Wenn Sie das Geburtsdatum  n i c h t  bekanntgeben, gehen wir davon aus, dass Sie nicht wünschen, dass die Spende von der Steuer abgesetzt werden soll.
  • Anonyme Spenden sind nicht von der Steuer absetzbar.

 

Für Betriebe gilt:

  • Unternehmen können Spenden entweder als Sonder- oder als Betriebsausgaben absetzen.

 

Unsere Bankverbindung:

Freiwillige Feuerwehr Guntramsdorf
IBAN: AT59 3225 0000 0000 1263
BIC: RLNWATWWGTD
Raiffeisen Regionalbank Mödling

Aktualisiert: 07.01.2026