SPENDEN AN FREIWILLIGE FEUERWEHREN SIND VON DER STEUER ABSETZBAR !
Für Privatpersonen gilt:
- Die Meldung ans Finanzamt wird (im Zuge der sog. „antragslosen Veranlagung“) von der Feuerwehr durchgeführt!
- Die Meldung kann nur dann erfolgen, wenn Sie uns Ihren korrekten Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum bekanntgeben!
Achtung!
- Der Name muss mit jenem im Meldezettel bzw. Melderegister e x a k t übereinstimmen! Also z. B. nicht Hans statt Johann, Evamaria statt Eva-Maria oder Susanne statt Susanna.
- Falls Sie die Spende von der Steuer absetzen wollen muss bei Einzahlung mittels Zahlschein ein separater Zahlschein (mit einem Feld für das Geburtsdatum) verwendet werden.
Wenn Sie das Geburtsdatum n i c h t bekanntgeben, gehen wir davon aus, dass Sie nicht wünschen, dass die Spende von der Steuer abgesetzt werden soll.
Anonyme Spenden sind nicht von der Steuer absetzbar.
Für Betriebe gilt:
- Unternehmen können Spenden entweder als Sonder- oder als Betriebsausgaben absetzen.
Unsere Bankverbindung:
Freiwillige Feuerwehr Guntramsdorf
IBAN: AT59 3225 0000 0000 1263
BIC: RLNWATWWGTD
Raiffeisen Regionalbank Mödling
Aktualisiert: 03.03.2021