Der RESERVISTENSTAMMTISCH (04.10.2017) |
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Das NÖ. Feuerwehrgesetz legt fest, dass mit Vollendung des 65.Lebensjahres die sog. „Aktive Mitgliedschaft“ in der Feuerwehr endet und die Mitlieder in den Reservestand zu versetzen sind. Mit anderen Worten könnte man dazu auch „Feuerwehr-Pension“ sagen. |
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