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Ab 1.1.2012 Pflicht: Die Rettungsgasse (26.12.2011)

Jeder von uns kennt die Situation: Plötzlich Stau auf der Autobahn. Abgesehen von der oft zitierten Verkehrsüberlastung ist dafür ein Unfall die Ursache. Ein Unfall, bei dem möglicherweise Menschenleben auf dem Spiel stehen. Hier ist es das Gebot der Stunde, nein vielmehr ein Gebot der Minute, dass Hilfskräfte – in erster Linie Feuerwehr und Rettung – den Unfallort so schnell wie möglich erreichen. In der Vergangenheit viel leichter als getan...

Wie war es bisher?
Bildete sich unfalldingt auf einer Autobahn (oder Schnell- oder Autostraße) ein Stau, erreichten Einsatzfahrzeuge meist nur im Zick-Zack-Kurs die Unfallstelle. Wertvolle Minuten gingen auf diese Weise verloren, vielen Unfallopfern konnte deshalb nicht (mehr) in entsprechender Form geholfen werden.

Wie soll (muss) es in Zukunft sein?
Bei Staubildung auf Autobahnen, Schnell- und Autostraßen (also im Wesentlichen auf Verkehrswegen mit Vignettenpflicht) ist vorausschauend die so genannte Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr, Rettung, Straßen- und Pannendienst zu bilden, um all diesen Einsatzfahrzeugen ein ebenso rasches wie gefahrloses Erreichen der Unfallstelle zu ermöglichen – wohlgemerkt nicht im Eigeninteresse sondern ausschließlich im Interesse gefährdeter oder verletzter Personen! Und das kann jeder sein – auch Sie (und womöglich völlig schuldlos)!

Wie ist diese Rettungsgasse zu bilden?
Es gilt immer, dass die Fahrzeuge in der linken Spur an den linken, die Fahrzeuge in der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand (inklusive Nutzung eines allenfalls vorhandenen Pannenstreifens) fahren. Bei mehr als zwei Fahrstreifen in einer Richtung fahren Fahrzeuge in der linken Spur an den linken, jene auf allen anderen Spuren an den rechten Fahrbahnrand (wieder unter Nutzung des Pannenstreifens falls vorhanden).

Wo liegen die Vorteile der Rettungsgasse?
Ein Vorteil der Rettungsgasse als solche liegt klar auf der Hand: Durch sie können – wie bereits erwähnt – die Hilfskräfte einen Einsatzort schneller erreichen. Ein weiterer Vorteil liegt in der einheitlichen Regelung, wie sie etwa auch in Deutschland, in der Schweiz, in Tschechien und Slowenien gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen Spuren nach rechts. Und noch ein Vorteil: Erstmals gibt es für einen solchen Rettungsweg auch eine gesetzliche Grundlage, weshalb ein Zuwiderhandeln mit bis zu mehr als € 2.000,00 geahndet werden kann.

Wann immer Sie in einen Stau auf der Autobahn, auf einer Schnell- oder Autostraße geraten, denken Sie bitte als Fahrer stets an die Bildung der Rettungsgasse, im Idealfall weniger als gesetzliche Verpflichtung sondern vielmehr als „Hilfe für die Helfer“!


Weitere wertvolle Informationen zum Thema finden Sie unter
www.rettungsgasse.com