Neues Gesetz bezüglich

Skylaternen/Himmelslaternen

   

 

War das Steigenlassen von Skylaternen (auch Himmels- oder Wunschlaternen genannt) in der Vergangenheit im Sinne des österreichischen Luftfahrtgesetzes nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen theoretisch erlaubt und jedenfalls an die Zustimmung des jeweiligen Landeshauptmanns gebunden, so sind nunmehr

  • die Herstellung,
  • der Import und
  • der Verkauf

von Skylaternen, welche mit offener Flamme betrieben werden, gesetzlich verboten. Dieses Gesetz (BGBl. II Nr. 423/2009) trat mit 10.12.2009 in Kraft.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz begründet in einer Presseaussendung das Verbot damit, dass mit diesen Mini-Heißluftballonen eine offene Flamme – gänzlich ungesteuert – auf die Reise geschickt wird. Durch die großen Flughöhen und Reichweiten stellen Skylaternen eine massive Brandgefahr dar, welche durch die massenhafte Verbreitung und den bedenkenlosen Einsatz noch erhöht wird. So geht etwa in Österreich neben einer Reihe von kleineren Vorfällen mit größter Wahrscheinlichkeit ein Großbrand auf Skylaternen zurück, so das Ministerium weiter.

Wunschlaternen, die ursprünglich aus Fernost stammen, können beim Aufstieg z.B. an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße im Flug Feuer fangen und abstürzen oder auch nach der Landung - wenn der Brenner nicht völlig erloschen ist oder nachglüht - noch einen Wald- oder Flurbrand verursachen, zumal diese Produkte auch im Sommer bei Gartenpartys und Hochzeitsfeiern gerne eingesetzt werden. Zudem führen Wunschlaternen vor allem bei den beliebten Massenstarts zu einer Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs und können beim Niedersinken auf Straßen den Autoverkehr irritieren. Die bei den meisten Wunschlaternen vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen, zudem auch eine beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das Konsumentenschutzministerium auf die erheblichen Gefahren von Wunschlaternen aufmerksam.
   
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