FEUERPOLIZEILICHE BESCHAU
(NÖ Feuerwehrgesetz LGBl 4400 idgF §§ 19, 20 und 21)
Nach den Bestimmungen des NÖ Feuerwehrgesetzes ist die Brandsicherheit
von Baulichkeitenzu überprüfen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine
Pflichtamtshandlung der Gemeinde, sondern auch um eine Serviceleistung;
dient doch die feuerpolizeiliche Beschau vor allem der Sicherheit der
Bewohner
- Die Überprüfung erfolgt je nach Art der Objekte entweder durch den
zuständigen Rauchfangkehrermeister allein oder durch eine Kommission
(Gemeindevertreter, Rauchfangkehrermeister, Feuerwehrvertreter).
- Grundsätzlich erfolgt eine Inspektion der Baulichkeiten von der "Außenseite"
und eine Besichtigung aller Räumlichkeiten.
- Über das Ergebnis der "Feuerbeschau" wird an Ort und Stelle eine Niederschrift aufgenommen.
- Für festgestellte Mängel, welche nicht wegen akuter Lebensgefahr sofort
behoben werden müssen, wird eine Frist zur Behebung gesetzt.
- Für jede durchgeführte feuerpolizeiliche Beschau ist ein Kostenbeitrag
zu leisten. Die Höhe des Kostenbeitrages ist in unterschiedlicher Höhe
durch Verordnung der Landesregierung festgelegt
§ 21 des NÖ. Feuerwehrgesetztes verpflichtet Eigentümer
oder sonstige Verfügungs-, Gebrauchs- oder Nutzungsberechtigte von Bauwerken
zur Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau den Zutritt zu gestatten
und auf Verlangen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind Bescheide, Verhandlungsschriften,
Prüfungsbefunde, Gutachten usw., soweit sie für den Brandschutz von Bedeutung
sind, sowie Betriebs- und Brandschutzordnungen und Brandschutzpläne über
Verlangen vorzulegen.
Den Hausbesitzern und Wohnungseigentümern wird empfohlen, an Hand der
nur beispielhaft aufgezählten nachstehenden Punkte eine Vorkontrolle durchzuführen
und eventuelle Missstände sofort abzustellen und die Arbeit der "Feuerbeschau"
zu erleichtern:
Antennenanlagen und SAT-Anlagen über Dach blitzschutzmäßig erden
Flüssiggaslagerung: Hinweisschild und Menge beachten
Öllagerung: Auffangwanne, Öllagerraum ab 1.000 Liter
Dachgeschoss, Dachboden brandhemmend trennen
Sicherheitsabstände Fang - Kehrtürchen einhalten
Leicht brennbare Güter vom Dachboden entfernen
Sicherheitsabstand von Feuerstätten und Verbindungsstücken zu brennbaren Bauteilen beachten
Elektroinstallationen, Schutzschalter auf Funktionsfähigkeit prüfen
Heizraumvorschriften beachten
alle 2 Jahre Feuerlöscher überprüfen
Abgasüberprüfung laut NÖ Luftreinhaltegesetz kontrollieren
Garagen: Keine brennbaren Güter lagern
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rauchfangkehrermeister oder
der Feuerwehr
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